Arthur und Gertrud Cohn

Arthur Cohn, geb. 7. 12. 1881 in  Berlin, emigrierte im August 1938 in die  Schweiz, verstorben am 2. 3. 1957 in  Lausanne.

Gertrud  Cohn, geb. Fuchs, geb. 23. 6. 1875 in  Fraustadt / Provinz Posen, verw. Borinsky, emigrierte im August 1938 in die Schweiz, verstorben am 19. 4. 1962 in Lausanne.

Adresse in Werder:  Puschkinstraße 15

 

Arthur Cohn studierte nach dem Abitur Rechtswissenschaft an der Berliner  Universität, absolvierte 1903 das Referendarexamen, 1908 die große juristische Staatsprüfung und promovierte, nachdem er 1903/1904 als »Einjährig–Freiwilliger« in dem renommierten Kaiser Alexander Gardegrenadierregiment Nr. 1 gedient hatte. Seit 1909 war er in Praxisgemeinschaft mit Dr. Julius Fließ als Anwalt beim Kammergericht tätig, 1935 wurde er gezwungen, aus dieser Sozietät auszuscheiden.

1925 hatte er zusammen mit Richard Gelhar in der Eduard – Lehmann–Straße 15/16 (heute Puschkinstraße) auf dem Seegerschen Grundstück ein Doppelhaus errichten lassen hat. Als Baumeister wird Walter Croner genannt, derselbe, der auch mit der Bauleitung des Sommerhauses für das Ehepaar Samolewitz beauftragt worden war. Das Grundstück mit dem Haus und dem großen, zum Glindower See gehenden Garten wurde nach der Erzählung des ehemaligen Hausmeisterpaares von Familie Gelhar als Wochenend– und Ferienaufenthalt genutzt.

Im August 1938 emigrierte das Ehepaar Cohn in die Schweiz, wohin ihre Tochter Marianne–Edith, geboren am 18. 2. 1918 in Berlin, bereits 1933 ausgewandert war; seit 1937 war sie mit einem Schweizer Staatsbürger verheiratet. Arthur Cohn durfte in der Schweiz seinen Beruf nicht ausüben, da eine Erwerbstätigkeit »Fremden« dort grundsätzlich untersagt war. Im August 1939 wurden Haus und Grundstück in Werder zu einem unter dem Einheitswert liegenden Preis an einen Kaufmann aus Werder verkauft, der im Kaufvertrag versichern musste, »arisch« zu sein. Der Kauferlös wurde von der Gestapo beschlagnahmt und vom Finanzamt Berlin Moabit-West eingezogen. Den Eheleuten Cohn wurde im Dezember 1940 die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt und ihr Vermögen als »dem Reich verfallen« erklärt. Barvermögen, Immobilienbesitz und eingelagertes Umzugsgut aus der aufgegebenen Berliner Wohnung wurden daraufhin enteignet und eingezogen.

Quellen: BLHA: Rep. 36 A, D 1305, G 540, Rep. 36 A (II), Nr. 5929 (2 Bde.), GB Werder Bd.72, Bl. 2911; BEG–Akte Nr. 51.253; SAW: Bauakte Puschkinstraße 15/16, 1925–29; Ingrid Dietloff [recte: Diedloff] Erinnerungen an die Pogromnacht 9. November 1938 (I) in: Blütenstadt Werder (Havel), Heimatgeschichtliche Beiträge 2010, S.50; Simone Ladwig–Winters, Anwalt ohne Recht. Das Schicksal jüdischer Rechtsanwälte in Berlin nach 1933, Berlin 1998, S. 112.